Uni-Schneesport Berlin e.V.

Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und eventuelle Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 01. Oktober des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Die Beiträge sind gestaffelt. Sie betragen pro Jahr für:

1) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 60 Euro
2) Erwachsene über 18 Jahre: 84 Euro
3) Ehrenmitglieder: frei
4) Paare (gleiche Anschrift): 144 Euro
5) Familienbeitrag mit Kindern: 204 Euro
6) Azubis, Studierende: 60 Euro
7) Fördernde Mitglieder: 60 Euro

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 4) bis 6) müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01. Oktober eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

5. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30. März, erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

§ 4 Gebühren

1. Für Sportangebote (Exkursionen, Sportkurse usw.) können Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

2. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).

3. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen gespeichert.

§ 5 Vereinskonto

Der Zahlungsverkehr ist über das vom Vorstand einzurichtende und den Mitgliedern anschließend bekannt gegebene Vereinskonto abzuwickeln. Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 6 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist bis zum 30. Juni des Jahres zum 30. September möglich.

Datum: 17.09.2020